Schadenersatz
Sie haben eine Wohnung gekauft, Mängel festgestellt und der Verkäufer weigert sich zu verbessern und Sie wollen Schadenersatz fordern? Gemeinsam mit erfahrenen Anwälten sorgen wir dafür, dass Sie den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung aus dem Baustein Grundstücks- oder allgemeinen Vertragsrechtsschutz fällt für unsere Unterstützung kein Beratungshonorar an. Wir holen gegebenenfalls die Rechtsschutzdeckung für Sie ein.
Bitte geben Sie uns im nachfolgenden Formular die Grundlagen bekannt. Der Versand an uns ist für Sie kostenfrei und unverbindlich! Wir prüfen die Unterlagen und kommen auf Sie zu, falls wir hier unterstützen können.
