Insolvenzforderungen
Sie haben offene Forderungen aus der Insolvenz eines Bauträgers oder Baumeisters, die zwar anerkannt, aber noch immer nicht beglichen sind? Den Ihnen entstehenden Quotenschaden machen wir für Sie bei der Pflichthaftpflichtversicherung des insolventen Schuldners geltend. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung aus dem Baustein Schadenersatzrechtsschutz fällt für unsere Unterstützung kein Beratungshonorar an. Wir holen die Rechtsschutzdeckung für Sie ein.Gemeinsam mit unseren Partneranwälten setzen wir alles daran, dass Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen.
Bitte geben Sie uns im nachfolgenden Formular die Grundlagen bekannt. Der Versand an uns ist für Sie kostenfrei und unverbindlich! Wir prüfen die Unterlagen und kommen auf Sie zu, falls wir hier unterstützen können.
